Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte

  1. Reisebedingungen

Nachstehende Reisebedingungen ergänzen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen/Ihrer Gruppe und der YOUNGSTAR TRAVEL GmbH (im Folgenden kurz YOUNGSTAR oder Veranstalter genannt). Mit Vertragsschluss werden diese Bedingungen Bestandteil des Reisevertrages.

  1. Abschluss des Reisevertrages

Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande.
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem YOUNGSTAR die Buchung durch schriftliche Bestätigung/ Rechnung innerhalb von 2 Wochen annimmt.

  1. Zahlungen

Jugendreisen: Der gesamte Reisepreis muss bitte nach Erhalt des Links für das persönliche Kundencenter bis 14 Tage vor Reisebeginn bei uns eingehen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tagen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Gruppen/Klassenfahrten: Nach Buchung sind 20% des geschätzten Gesamtreisepreises ca. 12 Wochen vor Fahrtbeginn fällig. Den genauen Betrag und Zeitpunkt der Fälligkeit entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Restbetrag wird bis 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Sie erhalten eine aktuelle Rechnung mit den Reiseinformationen ca. 4 Wochen vor Reisebeginn.

  1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung. Ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dass einzelne Leistungen oder komplette Reisen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung. Nimmt der Reisende/die Reisenden einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Skipässe können grundsätzlich nicht anteilig erstattet werden, auch nicht mit Attest.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von YOUNGSTAR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist

– entweder die Änderung anzunehmen

oder

– unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten

oder

die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn YOUNGSTAR eine solche Reise angeboten hat.

Soweit zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist YOUNGSTAR berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt und ist dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

  1. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; der Rücktritt sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. In diesem Fall, wie auch im Falle des Nichtantretens der Reise kann YOUNGSTAR eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von YOUNGSTAR zu vertreten ist. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei YOUNGSTAR.

Jugendreisen:

  • bis 50. Tag vor Reisebeginn 3 % des Reisepreises pro Person (mindestens aber 25,- €)
  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
  • bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • am Tag der Anreise 80 % des Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. (Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.)

Klassenfahrten/Gruppen (Komplettstornierung):

  • bis 180. Tag vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich
  • bis 90. Tag vor Reisebeginn 3% des Gesamtreisepreises (mindestens aber 10 € pro Person)
  • bis 60. Tag vor Reisebeginn 10% des Reispreises
  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • bis 14. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 80% des Reispreises

YOUNGSTAR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschale eine höhere individuell berechtigte Entschädigung zu fordern, soweit YOUNGSTAR nachweisen kann, dass YOUNGSTAR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist YOUNGSTAR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was YOUNGSTAR durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erworben hat, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Kunden zu begründen.

Ist YOUNGSTAR in Folge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leistet YOUNGSTAR unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Reiserücktrittserklärung.

  1. Reduzierung der Teilnehmerzahlen bei Klassenfahrten/Gruppenreisen

Eine kostenfreie Reduzierung bis zu 20 % der Teilnehmerzahl ist bis einen Tag vor Anzahlungsfälligkeit möglich. Bei über 20% werden pro Person 10 € an Stornogebühren fällig.

Bei einer Teilnehmerzahländerungen bis 5% der Gesamtanzahl bis zum Anreisetag werden keine Gebühren fällig. Bei mehr als 5% der Gesamtanzahl und ab dem Tag der Anzahlungsfälligkeit gelten folgende Stornogebühren pro Person:

  • Anzahlungsfälligkeit bis 90. Tag vor Reisebeginn 3% des Reisepreises (mindestens aber 10 € pro Person)
  • bis 60. Tag vor Reisebeginn 10% des Reispreises
  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • bis 14 Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 80% des Reispreises
  1. Umbuchung

Eine Umbuchung ist bis zum Reisebeginn kostenlos möglich, sofern zu dem gewünschten Termin noch Plätze vorhanden sind und sich dieser innerhalb der gleichen Saison befindet. Die Umbuchung wird allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung von YOUNGSTAR wirksam und es gelten für die neue Reise die Stornierungsbedingungen der alten Buchung. Das gesetzliche Recht des Kunden von YOUNGSTAR durch Mitteilung auf einen dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt dem Kunden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine Solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie YOUNGSTAR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. YOUNGSTAR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

  1. Foto und Videoaufnahmen (nur Jugendreisen)

Mit dem Abschluss des Reisevertrags wird YOUNGSTAR erlaubt, auf allen Fahrten entstandenes Video- und Fotomaterial zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Verwendung beschränkt sich auf die Veröffentlichung auf Internetseiten, Katalogen und Werbeflyern des Veranstalters zu Werbezwecken. Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, geben Sie dies bitte schriftlich vor Fahrtantritt bekannt.

  1. Aufsichtspflicht und Betreuung (nur Jugendreisen)

Durch den Abschluss des Reisevertrages übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam. Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen des Betreuungsteams Folge zu leisten hat.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in von der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend am Reiseort abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit einer Begleitperson) zu tragen.
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine Einzelbetreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

  1. Rücktritt durch den Veranstalter

YOUNGSTAR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:

        1. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für YOUNGSTAR unzumutbar ist. YOUNGSTAR behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und hat weiterhin einen Anspruch auf mögliche Mehrkosten für den vorzeitigen Rücktransport.
        2. b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.
        3. c) nur Jugendreisen: bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20. In diesem Fall ist YOUNGSTAR verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
        4. d) wenn die Gründe der Absage weder von YOUNGSTAR noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von YOUNGSTAR nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
        5. e) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann YOUNGSTAR den anteiligen Reisepreis verlangen.

  1. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl der Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.

Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt werden.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und sobald für den Schaden des Kunden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs– oder Organisationspflichten durch den Reiseveranstalter ursächlich war.

  1. Beförderung

Die Beförderung der Teilnehmer wird von Omnibusbetrieben durchgeführt, die Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind. Das Unternehmen wird mit Versand der Reiseunterlagen mitgeteilt. Gepäck wird in normalem Umfang befördert, d.h. maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück pro Person. Der Veranstalter haftet nicht für das Gepäck der Kunden. Das Gepäck ist vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. (Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.)

  1. Mitwirkungspflicht

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende in jedem Fall verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen im Zusammenhang mit den von YOUNGSTAR zu erbringenden Reiseleistungen sofort der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls eine Besserung/Regelung in angemessener Zeit nicht möglich ist: Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Zusammen mit der Reiseleitung muss der Teilnehmer eine Niederschrift über die Beanstandungen anfertigen.

  1. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen

Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleitungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter in 2 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Teile Bergisch Gladbach. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

  1. Veranstalter

Soweit nicht anders angegeben, ist die YOUNGSTAR TRAVEL GmbH Veranstalter der Reisen. Informationen und Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter erhaltet Ihr bei Interesse bei uns.

Gewinnspiele Bedingungen auf Facebook und Instagram

(1)     Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite von YOUNGSTAR TRAVEL.

(2)     Veranstalter des Gewinnspiels ist YOUNGSTAR TRAVEL, Am Kuhlerbusch 2a, 51469 Bergisch Gladbach.

(3)     Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(4)     Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.

        1. Teilnahme

(1)     Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von YOUNGSTAR TRAVEL sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von 10 bis 15 Jahren, zum Zeitpunkt der Reise. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2)     Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Posting liken („Gefällt-mir“ klicken) und diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen.

(3)     Voraussetzung ist ferner, dass ein Foto gepostet wird, das YOUNGSTAR TRAVEL, in den Kommentaren oder der Verlinkung enthält.

(4)     Die Teilnahme ist bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats möglich und wird am selbigen um 22 Uhr ermittelt.

        1. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1)     Gewinner ist der Teilnehmer, welcher am letzten Tag des Monats um 23.59 Uhr die meistens Likes unter seinem Post erhalten hat.

(2)     Die Gewinner werden per Facebook-Kommentar-Funktion, einer Direktnachricht bei Instagram oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.

(3)     Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

(3)     Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(4)     Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(5)     Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

(6)     Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.

        1. Nutzungsrechtseinräumung

(1)     Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

(2)     Der Teilnehmer räumt uns an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte, aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

        • das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;
        • das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook und unseren Websites insbesondere www.youngstar-travel.de zugänglich zu machen;
        • das Recht, das Foto zur Bewerbung unserer Produkte zu nutzen;
        • das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.

(3)     Wir werden bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

(4)     Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.

        1. Haftung und Freistellung

(1)     Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2)     Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(3)     Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei.

        1. Ausschluss

(1)     Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2)     Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

        1. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

        1. Datenschutz

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://youngstar-travel.de/datenschutz/ abrufbar ist.

        1. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2)     Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.